Evangelische Friedenskirchengemeinde Hochsauerland
Wiedereintritt, Eintritt oder Übertritt in die evangelische Kirche
In die Kirche (wieder) eintreten - aber wie? – Häufig gestellte Fragen An wen muss man sich wenden, wenn man wieder in die Kirche eintreten will? Der Weg (zurück) in die Kirche führt in der Regel über die Kirchengemeinde des Wohnortes. Wer sich diesen Schritt überlegt, sollte ein Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin suchen. Also in Medebach Pfarrer Uwe J. Steinmann, Tel. 0 29 82 85 93 Das Presbyterium (= die Gemeindeleitung) stimmt dem Eintritt zu, der dann vom Pfarrer vollzogen wird. Das ist die Regel. Gibt es noch eine andere Möglichkeit zum (Wieder-)Einritt? Ja. Sie können sich auch an den Kirchenkreis Arnsberg wenden, zu dem die Kirchengemeinde Medebach gehört. Sie erreichen die Zentrale des Kreiskirchenamtes unter der Telefonnummer 02931 / 8908-0. Dort können Sie auch die notwendigen Vorgespräche führen und in die Evangelische Kirche eintreten. Pfarrer und Presbyterium werden dann im Nachhinein durch das Kreiskirchenamt über Ihren Eintritt informiert. Wird man beim Wiedereintritt noch einmal getauft? Nein. Die Taufe ist einmalig. Wenn Sie früher evangelisch waren oder zuvor einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben und dort getauft wurden, werden Sie nicht noch einmal getauft. Und wenn man vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört hat? Dann wird man durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Voraussetzung dafür ist ein Taufgespräch mit dem Pfarrer. Der Täufling soll dadurch den christlichen Glauben näher kennen lernen. Wird man geprüft, wenn man wieder in die Kirche eintritt? Nein. Vorgesehen ist nur ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Abendmahl. Wird man der Gemeinde vorgestellt? Nicht ausdrücklich. Der Eintritt kann aber entweder während eines Gottesdienstes oder im Anschluss an einen Gottesdienst vollzogen werden. Welche Unterlagen werden benötigt? Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie den Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt. Was kostet mich der Eintritt? Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos. Was kostet mich die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche? Es gibt viele Kirchenmitglieder, die keine Kirchensteuer zahlen (z. B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Das bedeutet: Wer beispielsweise 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer pro Monat. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen. In jedem Fall ist die Kirche dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Anderenfalls wäre ein Großteil der kirchlichen Arbeit nicht möglich. Quelle: http://www.evangelisch-in-westfalen.de/ Wenn Sie noch Fragen haben, erreichen Sie unser Gemeindebüro unter folgenden Telefonnummer: 0 29 82 85 93
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