Evangelische Friedenskirchengemeinde Hochsauerland
Die kirchliche Trauung
Was macht eine kirchliche Trauung aus? Die kirchliche Trauung wird im Gottesdienst vollzogen. Den Eheleuten wird bezeugt, dass der Ehestand von Gott gestiftet ist und der Ehebund nach seinem Willen nur durch den Tod gelöst werden soll. Mann und Frau versprechen, einander zu lieben und zu ehren und sich die Treue zu halten, bis der Tod sie scheidet. Auf dieses Versprechen hin wird den Eheleuten der Segen Gottes zugesprochen. Wie die Trauung und der dazugehörige Gottesdienst genau ablaufen soll (z.B. auch welche Lieder gesungen werden), wird im Vorfeld zwischen dem Brautpaar und dem Pfarrer besprochen. Kann ein Paar nur getraut werden, wenn es standesamtlich geheiratet hat? Ja. Die kirchliche Trauung kann nur stattfinden, wenn das Paar zuvor eine rechtsgültige Ehe eingegangen ist. Müssen Braut und Bräutigam in der evangelischen Kirche sein, um kirchlich heiraten zu können? Wenigstens ein Ehepartner muss Mitglied der evangelischen Kirche und konfirmiert sein. Ist ein Ehepartner zwar Mitglied der evangelischen Kirche aber nicht konfirmiert, findet vor der Trauung eine Unterweisung im evangelischen Glauben statt. Die Konfirmation soll dann in absehbarer Zeit erfolgen. Wo und wann muss man eine kirchliche Trauung anmelden? Eine kirchliche Trauung sollte bei Ihrem Pfarrer rechtzeitig angemeldet werden. Vor jeder Trauung findet ein Traugespräch statt, meistens sogar zwei. Dabei geht es neben den Vorbereitungen für den Gottesdienst auch um das Verständnis von christlicher Ehe. Kann man auch in einer Kirche heiraten, zu der man nicht als Gemeindemitglied gehört und den Pfarrer oder die Pfarrerin auswählen? Zuständig für die Trauung ist der Pfarrer oder die Pfarrerin des Pfarrbezirks, zu dem einer der Partner gehört. Die Trauung kann aber auch in einer anderen Kirche stattfinden. In diesem Fall sollte sich das Paar an den Pfarrer oder die Pfarrerin wenden, der an der gewünschten Kirche Dienst tut. Soll nicht der Ortspfarrer die Trauung durchführen, sondern ein anderer, z. B. ein befreundeter Pfarrer, so muss der zuständige Ortspfarrer oder die zuständige Ortspfarrerin ein Einverständnis abgeben (eine so genannte „Dimissoriale“). Darf ein Ehepartner katholisch sein, wenn man evangelisch heiraten will? Ja. Gehört ein Ehepartner zur römisch-katholischen Kirche und ein Ehepartner zur evangelischen Kirche, kann eine evangelische Trauung stattfinden. Der römisch-katholische Ehepartner kann sich von seiner Kirche für die Trauung in der evangelischen Kirche die Lizenz zum Eingehen einer so genannten „Mischehe“ und den Dispens von der Formpflicht zur Eheschließung nach katholischem Ritus erteilen lassen. Dann wird die Trauung auch von der katholischen Kirche als gültig anerkannt. Der katholische Ehepartner behält so seine Rechte in der katholischen Kirche. Gibt es eine ökumenische Trauung? Nein. Kirchenrechtlich gibt es keine ökumenische Trauung. Es gibt entweder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand oder eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand. Die Trauung muss also kirchenrechtlich bei einer der beiden Konfessionen geschlossen werden. In der Regel ist das die Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet. Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes muss das Brautpaar mit den Pfarrern beider Konfessionen sprechen. Ein Konfessionswechsel eines der Ehepartner wird heute weder von der evangelischen noch von der katholischen Kirche verlangt. Kann ein geschiedener Mensch ein zweites Mal kirchlich heiraten? Das ist in der Evangelischen Kirche möglich. Wann kann eine evangelische Trauung nicht stattfinden? Die Trauung in der evangelischen Kirche kann nicht stattfinden, wenn das Brautpaar nicht standesamtlich verheiratet ist. wenn einer der Ehepartner nicht Mitglied einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft ist (z. B. bei einem christlich-muslimisches Paar oder wenn ein Ehepartner aus der Kirche ausgetreten ist). Gehört ein Ehepartner keiner christlichen Kirche an, kann allerdings eine gottesdienstliche Feier anlässlich der Eheschließung stattfinden. Diese gottesdienstliche Feier ist keine Trauung und wird nicht ins Stammbuch eingetragen. Es kann jedoch eine Bescheinigung ausgestellt werden wenn das Paar durch einen Pfarrer oder eine Pfarrerin einer anderen christlichen Kirche oder durch einen Beauftragten einer anderen Religionsgemeinschaft bereits getraut worden ist oder dies beabsichtigt wenn ein Ehepartner sich so verhält, dass das Wort Gottes oder die Kirche verächtlich gemacht wird. Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen die Entscheidung über eine kirchliche Trauung im seelsorglichen Ermessen der Pfarrerin oder des Pfarrers liegt. Können gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft haben amtlich registrieren lassen, kirchlich getraut werden? Nein. Die kirchliche Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist aus theologischen und kirchenrechtlichen Gründen in der evangelischen Kirche von Westfalen nicht möglich (Stichwort: gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften). Möglich ist aber eine Andacht mit Segnung. An welchen Tagen können kirchliche Trauungen stattfinden? In der Regel ist es der Samstag. Trauungen dürfen allerdings nicht in der Karwoche, am Buß- und Bettag, am Ewigkeitssonntag, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und an den Weihnachtstagen stattfinden. Kann bei einem Ehejubiläum ein Gottesdienst stattfinden? Gerne können wir bei einem Ehejubiläum einen Gottesdienst feiern. Die Trauung selber wird dabei nicht wiederholt. Es erfolgt aber eine Segnung. Quelle: http://www.evangelisch-in-westfalen.de/ Wenn Sie weitere Fragen haben, erreichen Sie unser Gemeindebüro unter folgenden Rufnummer: 0 29 82 85 93
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